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   OLG Hamm, 04.04.2003 - 34 U 132/01   

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https://dejure.org/2003,9143
OLG Hamm, 04.04.2003 - 34 U 132/01 (https://dejure.org/2003,9143)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.04.2003 - 34 U 132/01 (https://dejure.org/2003,9143)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. April 2003 - 34 U 132/01 (https://dejure.org/2003,9143)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schreibt der Auftraggeber bewusst ein nicht erprobtes Material vor, muss Unternehmer nicht mehr auf Mängelrisiken hinweisen! (IBR 2003, 409)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1570
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Köln, 15.01.1997 - 23 O 59/96
    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2003 - 34 U 132/01
    K, die diese im Verfahren 23 O 59/96 LG Münster erstattet haben, sowie auf die in der genannten Beiakte befindlichen Pläne (Bl. 68/69 BA) und Fotos (Bl. 71 ff. BA) verwiesen.

    Das Landgericht Paderborn hat die Klage nach urkundlicher Verwertung der im Verfahren 23 O 59/96 LG Münster (Klage der J1 gegen die KompostwerkX GmbH auf Restwerklohnzahlung) eingeholten Sachverständigengutachten als unbegründet abgewiesen.

    Sie behaupten, daß die J1 im Vorprozeß 23 O 59/96 LG Münster aufgrund der Mängel der Beschichtung 50 % der auf die Beschichtungsarbeiten entfallenden Vergütung, demnach einen Betrag in Höhe von rd.

    Die Beklagten verteidigen das erstinstanzliche Urteil und beziehen sich auf die im Rechtsstreit 23 O 59/96 LG Münster erstatteten schriftlichen Gutachten der Sachverständigen Prof. Dr. Yund Dipl.Ing.

    Die Beklagten bestreiten die Höhe des Minderungs- und Schadensersatzanspruches und behaupten hierzu, der von der J1 dem Bauherrn im Verfahren 23 O 59/96 im Vergleichswege gewährte Nachlaß auf deren Werklohnforderung beruhe auf Mängeln an den Betonteilen selbst, die was unstreitig ist nicht von der Beklagten zu 1. sondern von der J1 gefertigt worden seien.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Parteien nebst Anlagen sowie auf die beigezogene Akte 23 O 59/96 LG Münster, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, verwiesen.

    K im Senatstermin ergänzend zu ihren im Verfahren 23 O 59/96 LG Münster erstatteten schriftlichen Gutachten angehört.

    K und Prof. Dr. Yin ihren schriftlichen Gutachten, die sie im Verfahren 23 O 59/96 LG Münster erstattet und auf die sich beide Parteien berufen haben, bestätigt.

    K im Vorprozeß 23 O 59/96 LG Münster erstattet haben, haben die beiden Sachverständigen zu einem möglichen Ausführungsfehler Stellung genommen.

    So haben die Klägerin zu 2. und die ursprüngliche Klägerin zu 1. im Vorprozeß 23 O 59/96 LG Münster auch stets vorgetragen, daß der von einem Ingenieurbüro planerisch beratene Bauherr ihnen das Produkt N3 111 D vorgeschrieben habe und sich die Kläger mangels eigener besonderer Fachkenntnis auf diesem Gebiet den Ratschlägen des Fachplaners und der Firma N5 bewußt unterworfen hätten (vgl. Bl. 86 f., 90 f., 137 d. BA).

    Soweit die Kläger im vorliegenden Verfahren nunmehr behaupten, die Beklagte zu 1. sei in die Planungen einbezogen gewesen und habe auch was die Materialauswahl betreffe planerische Verantwortung übernommen, steht dies zum einen nicht im Einklang mit ihrem Vorbringen im Werklohnprozeß 23 O 59/96 LG Münster, zum anderen ergibt sich aus der schriftlichen Korrespondenz und der zeitlichen Abfolge der Auftragserteilung das Gegenteil.

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2003 - 34 U 132/01
    Vorschreiben bedeutet ein eindeutiges, Befolgung heischendes Verlangen des Auftraggebers, das dem Auftragnehmer praktisch keine Wahl mehr läßt (vgl. BGHZ 91, 206).
  • OLG Stuttgart, 18.12.1986 - 4 Ss 574/86

    Verurteilung wegen Unterschlagung; Missbrauch einer Geldautomatenkarte durch

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2003 - 34 U 132/01
    Zu beachten ist dabei, daß der Hauptunternehmer gegenüber dem Subunternehmer für das Planungsverschulden des Architekten seines Auftraggebers (Bauherr) einstehen muß; das Planungsverschulden des Architekten schlägt nach § 278 BGB über den eigentlichen Bauherrn und über den Hauptunternehmer bis auf den Subunternehmer durch (vgl. BGH NJW 1987, 666; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl. Rdn. 1527).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 22 U 41/17

    Wie weit gehen die Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers?

    Dies kommt - wie bereits vom LG ausgeführt - allenfalls in Betracht, wenn die Beklagte als Auftragnehmerin hier die von ihr zu beweisende absolute Gewissheit gehabt hätte, dass der Auftraggeber bzw. der von ihm eingesetzte Fachmann die maßgeblichen Umstände tatsächlich kennt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2003, 5 U 71/01, BauR 2004, 99, dort Rn 37 ff.) und der Auftraggeber seine Ausführungsentscheidung - im Sinne einer ausdrücklichen bzw. konkludenten Risikoübernahme - auf der Basis dieser Entscheidung getroffen hat (OLG Hamm, Urteil vom 04.04.2002, 34 U 132/01, BauR 2003, 1570, dort Rn 32; Ingenstau/Korbion-Oppler, VOB, 19. Auflage 2015, § 4 Abs. 3 VOB/B, Rn 18).
  • OLG Dresden, 20.12.2007 - 10 U 293/07

    Prüfungs- und Hinweispflicht bei fehlerhaftem Leistungsverzeichnis!

    Sie kann nur dann ausnahmsweise entfallen, wenn der Auftraggeber nicht hinweisbedürftig ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1977, VII ZR 325/74, NJW 1977, S. 1966 f; OLG Hamm, Urteil vom 18. Juli 2002 - 21 U 82/01, BauR 2003, S. 101/2; Kleine-Möller/Merl, a.a.O, § 12 Rn 137, S. 702 und 703) oder er ein bewusstes Risiko eingeht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 1972 - VII ZR 153/70, VersR 1972, S. 457; OLG Hamm, Urteil vom 4. April 2002 - 34 U 132/01, BauR 2003,S, 1570/1; Kleine-Möller/Merl, a.a.O., § 12 Rn 137, S. 703).
  • LG Dessau-Roßlau, 22.07.2016 - 2 O 49/14

    VOB-Vertrag: Voraussetzungen einer Verletzung der Pflicht zur Bedenkenanzeige

    Von einer bindenden Vorgabe ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Auftraggeber eine ganz bestimmte Materialmarke, ein bestimmtes Fabrikat oder eine bestimmte Bezugsquelle eindeutig und ohne Einschränkung verlangt (OLG Hamm, Urt. v. 04.04.2002 - 34 U 132/01; juris).
  • OLG Koblenz, 06.08.2008 - 1 U 1363/07

    Auftraggeber Bund, Land und Kreis: Gesamtschuld!

    Aus diesem Verhalten der Vergabestelle durfte die Auftragnehmerin den Schluss ziehen, sie sei an die Verwendung der HS-Farbe gebunden und die Beklagte übernehme das ihr zuvor aufgezeigte Risiko der Ungeeignetheit der Farbe für den hier fraglichen Markierungsbereich (vgl. auch: BGHZ 132, 189-194; OLG Hamm, BauR 2003, 1570, 1572).
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